Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und mit ihr steigt die Gefahr von Frostschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern. Schon wenige Tage mit anhaltenden Minusgraden können ausreichen, um ungeschützte Wasserleitungen einfrieren zu lassen. Die EURAWASSER Nord GmbH empfiehlt daher allen Hauseigentümern, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und ihre Wasserversorgungsanlagen winterfest zu machen.
Besonders gefährdet sind Wasserzähler und Leitungen in unbeheizten Kellern, Garagen, Schächten oder wenig genutzten Gebäuden. Gefriert das Wasser in den Leitungen, dehnt es sich aus und kann erhebliche Schäden verursachen. Häufig werden diese erst beim Einsetzen des Tauwetters sichtbar, wenn beschädigte Leitungen undicht werden und Wasser austritt. Die Folgen können aufwendige Reparaturen und hohe Kosten sein.
Mit wenigen Maßnahmen wirksam vor Frost schützen
Damit es gar nicht erst zu solchen Schäden kommt, gibt die EURAWASSER Nord GmbH folgende Empfehlungen:
- Wasserleitungen und Zähler isolieren: Schützen Sie freiliegende Leitungen, Ventile und Wasserzähler in frostgefährdeten Bereichen mit geeigneten wärmedämmenden Materialien.
- Wasserzählerschächte sichern: Achten Sie auf eine ausreichende Dämmung der Schächte. Wasserzähler müssen dabei jederzeit zugänglich bleiben. Schachtabdeckungen sollten gut schließen und vor eindringender Kaltluft geschützt sein.
- Kellerräume frostfrei halten: Schließen Sie Kellerfenster und Türen und dichten Sie Zugluftstellen ab. Besonders bei Leitungen an Außenwänden ist auf ausreichenden Frostschutz zu achten.
- Außenleitungen entleeren: Wasserleitungen in Gärten, Garagen und Wochenendhäusern, die im Winter nicht benötigt werden, sollten rechtzeitig abgesperrt und vollständig entleert werden. Entleerungsventile bleiben anschließend geöffnet.
- Unbewohnte Gebäude kontrollieren: Auch in leerstehenden oder nur zeitweise genutzten Gebäuden sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Wasserversorgungsanlagen ausreichend gegen Frost geschützt sind.
Was tun, wenn doch ein Frostschaden entsteht?
Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine Wasserleitung einfrieren oder ein Wasserzähler beschädigt werden, ist schnelles und umsichtiges Handeln gefragt. Betroffene Leitungsabschnitte sollten nach Möglichkeit abgesperrt werden, um größere Wasserschäden zu vermeiden. Eingefrorene Leitungen dürfen keinesfalls mit offener Flamme aufgetaut werden.
Schäden an Hausanschlussleitungen und Wasserzählern sind unverzüglich der EURAWASSER Nord GmbH zu melden. Für Schäden an der Hausinstallation hinter der Wasserzähleranlage sind zugelassene Installationsunternehmen zuständig.
Bei Fragen oder im Schadensfall stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EURAWASSER Nord GmbH unter der 24-Stunden-Service-Hotline 038461 5918-0 zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis zur Jahresablesung 2026
Bevor Wasserzähler zum Schutz vor Frost zusätzlich isoliert werden, empfiehlt EURAWASSER Nord, den aktuellen Zählerstand abzulesen. Dieser wird für die bevorstehende Jahresverbrauchsabrechnung benötigt. So lässt sich die Zählerstandsmeldung, die voraussichtlich ab Anfang Dezember 2026 vorzunehmen ist, auch dann problemlos durchführen, wenn der Wasserzähler bereits winterfest verpackt ist.
EURAWASSER Nord appelliert: Wer frühzeitig vorsorgt, kann Frostschäden vermeiden und sich unnötige Kosten und Ärger ersparen.