- Schützen Sie Wasserleitungen, Ventile und Wasserzähleranlagen in frostgefährdeten Räumen durch wärmedämmende Isoliermaterialien (z. B. Schaumstoff, Holz- oder Glaswolle).
- Wasserzählerschächte bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Hier sollten Dämmstoffe (z.B. Textilien) genutzt werden, so dass der Wasserzähler leicht zugänglich bleibt. Die Be- und Entlüftungen der Schächte müssen geschlossen werden, der Schachtdeckel gesäubert und die Ränder eingefettet sein.
- Räume, in denen sich der Wasseranschluss und die Zähleranlage befinden, in denen Leitungen frei liegen oder an Außenwänden installiert sind, können während der Frostperiode durch geschlossene Fenster, abgedichtete Türen oder auch elektrische Frostwächter geschützt werden.
- Sperren Sie die ungenutzten Wasserleitungen in Gärten und Wochenendhäusern ab und entleeren diese vollständig. Bevor Sie dieses tun, lesen Sie bitte den Zählerstand ab, diesen benötigen Sie beim Erhalt der nächsten Ablesekarte Anfang Dezember 2022. Das Entleerungsventil sollte ständig geöffnet bleiben und mobile Wasserzähler abmontiert werden.
Kommt es dennoch zu Frostschäden, ist der Fachmann gefragt. Schäden an Anschlussleitungen (Rohrleitung von der Straße bis zum Wasserzähler) und am Wasserzähler müssen unverzüglich der EURAWASSER gemeldet werden. Für defekte Kundenanlagen (Hausinstallation hinter dem Ventil am Wasserzähler in Richtung Grundstück) sind eingetragene Installateurunternehmen zuständig. Der eingefrorene Leitungsteil sollte auf jeden Fall von der Versorgung abgetrennt bzw. der Haupthahn für das gesamte Gebäude geschlossen werden. Die 24h-Service-Hotline der EURAWASSER lautet: 03843 7760-0. Die Mitarbeiter helfen bei allen Fragen weiter und beraten Sie gern.